Der Amtsschuldheiß
, des -en, plur. die -en, der regierende Schuldheiß, im
Gegensatze des abgegangenen; eine Benennung, welche in dem Canton Bern
üblich ist, wo der Amtsschuldheiß das Haupt und die erste Person in
der Regierung des Cantons ist. In den Churrheinischen Kreise gibt es
gleichfalls [
257-258] Amtsschuldheißen und
Amtsschuldheißereyen, wo aber dieses Wort so viel als einen
Gerichtshalter, und dessen Gebieth bedeutet. [
259-260]