Der Amtsschreiber
, des -s, plur. ut nom. sing. der Gerichtsschreiber eines Amtes.
An andern Orten, z. B. im Braunschweigischen, ist der Amtsschreiber nicht ein
bloßer Schreiber, sondern ein College des Amtmannes, daher er sich im
Französischen auch Second Bailli nennet. An noch andern Orten hat der
Amtsschreiber es bloß mit den Frohndiensten eines Amtes zu thun, und
alsdann ist die Amtsschreiberey, theils seine Stelle, theils der ihm
angewiesene Bezirk, theils endlich auch der Ort seiner
Expedition. [
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