Der Amtsrichter
, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine Person,
welche die Rechtspflege in einem Amte besorgt, und welche an andern ein
Gerichtshalter genannt wird. So sind auf dem Eichsfelde den Amtsvogteyen
Amtsvögte vorgesetzet, welche Amtsrichter und Amtsschreiber unter sich
haben. [
257-258]