* Der Amtskeller
, des -s, plur. ut nom. sing. in den Churmainzischen
Ämtern, ein Beamter, der unmittelbar auf den Amtmann folgt, mit ihm das
Gericht hält, und besonders das Ökonomie- und Cameral-Wesen unter
seiner Aufsicht hat.
S. auch Keller. Daher die Amtskellerey, eine Gegend, die
der Aufsicht eines Amtskellers unvertrauet ist. [
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