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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Amtsfuhre | | Die Amtsgefälle

Die Amtsgebühr

, noch häufiger aber im Plural, die Amtsgebühren. 1) Überhaupt dasjenige Geld, welches man einem andern für die Verwaltung seines Amtes in einzelnen Fällen entrichten muß; Sporteln, Accidenzien. 2) Besonders, die einem Amte gehörigen Gerichtsgebühren. [255-256]
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