Die Amtsgebühr
, noch häufiger aber im Plural, die Amtsgebühren. 1)
Überhaupt dasjenige Geld, welches man einem andern für die Verwaltung
seines Amtes in einzelnen Fällen entrichten muß; Sporteln,
Accidenzien. 2) Besonders, die einem Amte gehörigen
Gerichtsgebühren. [
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