Altfürstlich
, adj. et adv. in dem Deutschen Staatsrechte, seit den
ältesten Zeiten, d. i. vor der Mitte des 16ten Jahrhundertes, mit der
fürstlichen Würde bekleidet. Ein altfürstliches Haus. Die
Altfürstlichen, die altfürstlichen Häuser, im Gegensatze der
Neufürstlichen, die erst in den neuesten Zeiten, d. i. seit der Mitte des
16ten Jahrhundertes, zu dieser Würde erhoben worden. [
239-240]