* Der Ältermann
, des -es, plur. die Älterleute, derjenige der unter
mehrern der älteste ist, und um deßwillen gewisse Vorzüge vor
andern genießet. Besonders führen diesen Nahmen noch in Niedersachsen
die Vorsteher der Kaufleute, Handwerker oder anderer Innungen, welche sonst
auch Älteste, Oberälteste, Handwerksmeister, ingleichen
Altermannschaften genannt werden. An einigen Niedersächsischen Orten
belegt man auch die Kirchenvorsteher mit diesem Nahmen.Anm. Bey den
Angelsachsen wurde der Graf eines Gaues, eine beynahe fürstliche
Würde, Ealdermann genannt. Übrigens ist dieses Wort nur allein in
Niedersachsen und den damit verwandten Sprachen üblich. Nieders.
Oldermann; Engl. Alderman, Schwed. Äldermann, Dän. Oldermand.
S. Spellmanns Gloss. und
Haltaus Glossar. h. v. Das Englische Alderman bedeutet
vorzüglich einen Rathsherren, und wird von ungeschickten Übersetzern
immer durch das im Hochdeutschen unbekannte Aldermann gegeben, da sie es doch
durch Rathsherr übersetzen sollten. [
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