Alleinig
, adj. et adv. von dem vorigen Umstandsworte. 1. + Für
allein, in der ersten Bedeutung, so fern dieser Begriff concrescirt, folglich
als ein Adjectiv gedacht wird. Drey alleinige Höfe, drey Höfe allein.
Diese Verordnung verbietet die Einfuhre aller fremden Waaren mit alleiniger
Ausnahme der Böhmischen. In dieser Bedeutung ist das Wort nur in
Oberdeutschland gebräuchlich.2. Was nur Eins in seinem Wesen ist, in
welcher Bedeutung dieses Wort von einigen Neuern von Gott gebraucht wird, die
höchste Einheit seines Wesens auszudrucken. Der alleinige
Gott. [
209-210]