* Die Alimente, sing. car. aus dem Lat. Alimenta, in den Rechten, der durch die Gesetze bestimmte Unterhalt, welchen jemand in manchen Fällen dem andern geben muß. Daher die niedrigen veralimentiren, diesen Unterhalt reichen, die Alimentation, die Reichung dieses Unterhaltes. [199-200] | |