Der Agent
, des -en, plur. die -en, aus dem Lat. agens, ein jeder, der
eines andern, besonders eines Höhern Privat-Geschäfte an einem Orte
besorgt; der Geschäftträger, im Oberdeutschen Gerhab, Gewalthaber.
Daher die Agentur, plur. die -en, das Amt eines Agenten, welches auch wohl die
Agentschaft genannt wird. Der Agent regierender Herren, hat keine
öffentlichen, sondern nur Privat-Geschäfte zu besorgen, daher er auch
mit keinen Beglaubigungsschreiben versehen wird. [
181-182]