Der Advocat
, des -en, plur. die -en, eine Person, welche von der Obrigkeit
angenommen ist, andere vor Gerichte zu vertreten, von dem Latein. Advocatus; im
Oberdeutschen ehedem ein Fürsprach, Fürsprecher, in der Tyrolischen
Landesordnung, ein Redner, in Liefland ein Rechtsfinder, im Hochdeutschen ein
Anwalt, Sachwalter, (ehedem auch Sachführer,) ein rechtlicher Beystand.
Daher advociren, andere vor Gerichte vertreten; die Advocatur, das Amt eines
Advocaten; die Advocaten-Gebühren u. s. f. [
171-172]