Der Adjunct
, des -en, plur. die -en, von dem Lateinischen Adjunctus,
überhaupt ein jeder, der einem andern zur Unterstützung in seinen
Amtsverrichtungen zugeordnet ist, es mag nun solches auf Lebenszeit, oder nur
zu einem gewissen Geschäfte geschehen. So heißt derjenige, der bey
einer Commission dem Commissario zugeordnet wird, sein Adjunct. Ferner gibt es
Adjuncten der Amtleute, welche besonders Amts-Adjuncten genannt werden;
Adjuncten der Professoren auf manchen Universitäten, die zugleich die
Anwartschaft auf die erledigten Stellen in den Facultäten haben; Adjuncten
der Superintendenten, wie z. B. in den Fürstlich-Sächsischen
Ländern, welche wahre Ephori sind, eine gewisse Anzahl von Pfarren unter
ihrer Aufsicht haben, und an andern Orten Inspectores und Präpositi
genannt werden u. s. f. Daher die Adjunctur, plur. die -en, so wohl die
Würde und das Amt eines Adjuncten, als auch die unter seiner Aufsicht
stehende Gegend. [
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