+ Die Addresse
, plur. die -n, aus dem Franz. die Überschrift eines
Briefes, die Aufschrift; ingleichen die Nachricht, wo man jemanden zu erfragen
hat; ein eben so entbehrliches Wort als das Verbum addressiren. Sich an
jemanden addressiren, sich an ihn wenden. Einen Brief an jemanden addressiren,
überschreiben, richten. Einen an jemanden addressiren, an ihn weisen,
empfehlen. Daher das Addreß-Comtoir, eine öffentliche Anstalt zu
öffentlichen Anfragen und Bekanntmachungen, auch das Intelligenz-Comtoir,
im Oberdeutschen mit einem guten einheimischen Ausdrucke das Fragamt; das
Addreß-Blatt oder Intelligenz-Blatt, ein wöchentlich gedrucktes
Blatt, welches öffentliche Anfragen und Bekanntmachungen enthält. An
einigen Orten wird auch ein Leih-Haus ein Addreß-Haus
genannt. [
163-164]