Die Actie
, (sprich Akzie,) plur. die -n, derjenige Antheil, welchen
jemand an einer Handlungs- oder andern Gesellschaft nimmt, welche Capitalia zu
ihren Unternehmungen gebraucht; ingleichen die Obligation, welche jemand
über diesen seinen Antheil bekommt, so fern selbige wieder ein Gegenstand
des Handels ist. Das Wort scheinet aus dem Holländischen Actie, von dem
Lat. Actio, entlehnet zu seyn; im Franz. heißen dergleichen Actien
Actions, und im Engl. Stocks. Daher der Actien-Händler, der mit solchen
Actien einen wucherlichen Handel treibt; Engl. Stock-jobber. [
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