Die Acten
, sing. car. eine aus dem Lateinischen Worte Acta gebildete
Benennung, 1) aller öffentlichen Verhandlungen, welche schriftlich
abgefasset worden. Besonders, 2) gerichtlich niedergeschriebener
Gerichtshändel; und 3) in noch engerer Bedeutung, die von den streitenden
Parteyen dem Gerichte übergebenen Streitschriften, im Gegensatze des
Protocolles. 4) In der Schweiz sind Acten bedeckte Abzugsgräben auf dem
Felde; aber da ist das Wort aus Aquaeductus zusammen gezogen. [
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