Der Achtmann, des -es, plur. die -männer, und wenn es niedrige Personen sind, im Plural auch wohl Achtleute, einer aus einem Collegio von acht Personen. So heißen z. B. zu Halle in Sachsen diejenigen acht Personen an einer Kirche, welche die Kirche verstellen, und an andern Orten Vorsteher, Kirchenväter genannt werden, Achtmänner. [155-156] | |