Der Achthalber
, des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich, eine Größe
von sieben und einer halben andern Größe; ein Nahme, welcher in
Preußen den Brandenburgischen und Sächsischen
Zweygroschenstücken gegeben wird, weil sie 71/2 Preußische Groschen
machen. [
155-156]