* Achtbar
, -er, -ste, adj. et adv. Acht, d. i. Achtung, Ansehen habend,
Achtung verdienend; ein Wort, welches nur noch in den großen Theils auch
schon veralteten Titeln achtbar, großachtbar, hochachtbar und vorachtbar
gebraucht wird. Ehedem war auch das einfache achtbar, ein Titel, der sogar
fürstlichen und andern Standespersonen beygeleget wurde. Bey der nach und
nach erfolgten Abwürdigung der Titel, fiel er auf die Ritter von dem
fünften Schilde, auf Rathsherren bürgerlichen Standes, auf Doctores
und andere Gelehrte. Heut zu Tage wird er nur gemeinen Bürgern gegeben,
und auch hier am häufigsten noch in den Reichsstädten. Das Hauptwort,
die Achtbarkeit, für Ansehen, Ehre, Würde, ist noch mehr
veraltet. [
151-152]