Der Acceß
, des -sses, plur. inusit. von dem Lat. Accessus; bey
verschiedenen Gerichtshöfen und Collegiis, die Freyheit, Theil an ihren
Verhandlungen zu nehmen, ohne ein förmliches Glied von ihnen zu seyn, der
Zutritt; womit zuweilen die nächste Anwartschaft auf diejenige Stelle,
welche in einem solchen Collegio am ersten erlediget wird, verbunden ist. Daher
der Accessist, des -en, plur. die -en, der einen solchen Zutritt
hat. [
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