Abwarten
, verb. reg. act. 1) Von warten, expectare, warten bis jemand
komme, bis etwas erfolge, erwarten. Wir wollen ihn hier abwarten, erwarten. Ich
will es schon abwarten. Ich kann seine Ankunft nicht abwarten. Es will
abgewartet seyn, man muß darauf warten. Besonders, das Ende einer Sache
erwarten. Den Gottesdienst abwarten. Er wollte die Schlacht erst abwarten. 2)
Von warten, curare, die gehörige Zeit und Sorgfalt auf etwas wenden. Einen
Termin abwarten, sich zur bestimmten Zeit einfinden. Sein Amt, seine
Geschäfte, seine Arbeit abwarten, sie mit dem gehörigen Fleiße
verrichten. Ich kann es nicht abwarten, kann nicht die gehörige Zeit
darauf wenden. Die Sache will abgewartet, d. i. mit Sorgfalt [
129-130] gewartet, seyn. Den Schweiß abwarten. Daher die
Abwartung.Anm. Die Oberdeutsche Mundart gebraucht dieses Zeitwort in der ersten
Bedeutung mit der zweyten Endung des Nennwortes, der Zeit, des Gottesdienstes
abwarten, und in der zweyten Bedeutung so wohl mit der zweyten als dritten
Endung, seinen Geschäften abwarten, eines Dinges und einem Dinge abwarten;
worin manche Hochdeutsche es ihr nach thun. [
131-132]