Abwandeln
, verb. reg. act. 1) Von wandeln, wenden, bey einigen neuern
Sprachlehrern so viel als conjugiren, oder ein Verbum durch seine Zeiten und
Personen verändern. Daher die Abwandelung, wofür einige Zeitwandelung
einführen wollen, weil sie auch die Declination mit jenem Nahmen belegt
hatten. Da man von neuen Kunstwörtern mit Recht fordert, daß sie
nicht allein den Begriff erschöpfen, sondern ihn auch klar und bestimmt
ausdrucken sollen, dieses aber von abwandeln nicht gesagt werden kann, so ist
das fremde conjugiren ihm immer noch vorzuziehen. Zeitwandeln ist noch
schlechter, weil die Composition sich auf eine ungewöhnliche Ellipse
gründet. 2) * Von dem veralteten Wandel, Buße, Ersetzung, für
ersetzen, büßen.
Und Fehler -Durch strenge Bußen abzuwandeln, Wiel.
In dieser Bedeutung ist das Zeitwort nur in Oberdeutschland
üblich. [
129-130]