Abblättern
, verb. reg. act. wie das vorige, nur daß es von
allgemeinerm und zum Theil auch edlerm Gebrauche ist. Man sagt auch sich
abblättern, von manchen Körpern, wenn sich ihre Theile in Gestalt
einzelner Blätter von einander geben. Der Kuchen, der Stein u. s. f. hat
sich ganz abgeblättert. Daher die Abblätterung. [
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