Äbtlich
, adj. et. adv. dem Abte gehörig, in dessen Würde
gegründet. Die äbtliche Würde, äbtliche Ehrenzeichen,
Truppen, u. s. f. Äbtisch, welches ehedem in dieser Bedeutung sehr
üblich war, ist veraltet. Um das Jahr 1385 findet sich auch abtig, in
gleicher Bedeutung: Unser abtige Ingesiegel. [
123-124]