Abtäfeln
, verb. reg. act. mit dem gehörigen Täfelwerke
versehen. Ein Zimmer abtäfeln. Daher die Abtäfelung.Anm. In
Oberdeutschland bedeutet, einen abtäfeln, ihn gleichsam mit lebendigen
Farben abmahlen, nach allen seinen Fehlern schildern, und hier ist es von dem
Lat. tabula, ein Gemählde, entlehnet. [
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