Absüßen
, verb. reg. act. 1) Gehörig süß machen,
wofür doch süßen oder versüßen üblicher sind.
Eine Arzeney absüßen. 2) In der Scheidekunst und dem Hüttenwesen
bedeutet absüßen, die salzigen und sauern Theile von einem in
Säuren aufgelöseten Körper abwaschen. Gold oder Silberkalk
absüßen. In den Hüttenwerken geschieht solches in dem kupfernen
Absüßkessel. In mehr uneigentlicher Bedeutung ist absüßen
bey den Stärkmachern, in dem getretenen Weitzen die reine Stärke
durch hinzu gegossenes Wasser von den Hülsen absondern, welches in der
Absüßwanne oder dem Absüßbottiche geschiehet. So auch die
Absüßung. [
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