Abstrafen
, verb. reg. act. gehörig strafen, mit der verdienten
Strafe belegen, doch nur von leichten Strafen. Einen seiner Vergehen wegen
abstrafen. Ein Kind mit Worten, mit der Ruthe abstrafen. Sich abstrafen lassen,
sich der verdienten Strafe unterwerfen. Daher die Abstrafung. [
119-120]