Abstämmen
, verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d.
i. abhauen. Einen Baum abstämmen. 2) Mit dem Stömmeisen wegnehmen,
absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten
lautet dieses Zeitwort auch abstammen. [
113-114]