Abstählen
, verb. reg. act. 1) Bey den Färben, die Brühe in der
Blauküpe probiren, welches dadurch geschiehet, daß man ein in
dieselbe getunktes Läppchen in den so genannten Stahl steckt, und es an
die Luft setzt. 2) In einem hohen Grade abhärten. Ein abgestählter
Mensch. [
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