+ Absolviren
, verb. reg. act. von dem Lat. absolvere. 1) Von der Schuld und
Strafe eines Schuld gegebenen Verbrechens frey sprechen, los sprechen; im
gerichtlichen Verstande. 2) Die Vergebung der Sünde im Beichtstuhle
ankündigen; im kirchlichen Verstande. 3) Zu Ende, zu Stande bringen; in
den niedrigen Sprecharten. [
109-110]