Abseigern
, verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, die Tiefe eines
Schachtes mit einer Schnur, oder einem Senibleye abmessen; von seiger, welches
in den Bergwerken so viel als senkrecht bedeutet. 2) In den Hüttenwerken,
das Seigern, d. i. das Scheiden des Silbers von dem Kupfer vollenden, zu Ende
bringen. In dieser Bedeutung kommt es von seigern her, welches das
Frequentativum von seihen ist. So auch die Abseigerung in beyden
Bedeutungen. [
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