Abschwingen
, verb. irreg. act.
S. Schwingen. 1) Durch Schwingen absondern. Den Staub
von einem Tuche abschwingen. 2) Durch Schwingen reinigen, zur Genüge
schwingen. Ein Tuch abschwingen. Den Flachs abschwingen, in der
Landwirthschaft, wo es auch die gehörige Bearbeitung durch Schwingen,
ingleichen die Vollendung des Schwingens andeuten kann. 3) Sich abschwingen,
sich mit einer schnellen schwingenden Bewegung herablassen. Sich von dem Pferde
abschwingen. Daher die Abschwingung in den beyden ersten
Bedeutungen. [
103-104]