Abschützen
, verb. reg. act. 1) Den Lauf des Wassers vermittelst des
Schutzbretes hemmen. Einen Bach, einen Teich abschützen. Dann auch
figürlich im Berg- und Hüttenbaue, die Bälge, das Kunstgezeug
abschützen, ihre Bewegung durch Hemmung des Wassers aufhalten, sie
abhängen. 2) Durch Aufziehung des Schutzbretes ablassen. So sagt man auch,
einen Teich, einen Fluß abschützen. Daher die
Abschützung. [
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