Abschließen
, verb. irreg. act.
S. Schließen. 1) Eigentlich. (a) Was angeschlossen
war, los schließen. Einen Übelthäter abschließen. (b) Die
Feder eines Schlosses ablassen. Ein Schloß abschließen. Ingleichen,
die Thür, das Zimmer, das Haus abschließen. 2) Figürlich, den
Schluß einer Sache machen, sie völlig zu Ende bringen, besonders von
Rechnungen und Verträgen. Eine Rechnung abschließen. Die
Handelsbücher abschließen, die Hauptsumme von der Einnahme und
Ausgabe ziehen. Wir haben mit einander abgeschlossen, völlig abgerechnet.
Einen Vertrag abschließen. Ein abgeschlossener, völlig zu Stande
gebrachter, Handel. So auch die Abschließung, in allen obigen
Bedeutungen. [
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