+ Abschleppen
, verb. reg. act. 1) Heimlich entwenden und forttragen, im
verächtlichen Verstande. Die Köchinnen haben Abschlepper, welche das
Essen abschleppen. 2) Figürlich, durch Schleppen, d. i. vieles Tragen,
abnützen. Die Kleider, die Schuhe abschleppen. [
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