Abbeitzen
, verb. regul. act. 1) Mit Beitzen oder einer beißenden
Schärfe wegbringen; abätzen. Die Haare abbeitzen, bey den
Gärbern und Lederbereitern. Ein Fell abbeitzen,die Haare von demselben
abbeitzen. Abgebeitzte Wolle, welche mit Kalk von den Schaffellen abgebeitzet
worden, Beitzwolle. 2) Gehörig beitzen, durch Beitzen gar machen, bey den
Weitzgärben. So auch die Abbeitzung. [
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