Abschaffen
, verb. reg. act. von schaffen, befehlen. 1) Was man
gewöhnlich um sich hatte, zu seinem Dienste hatte, wegschaffen, von
Menschen und Thieren. Einen Bedienten abschaffen. Sein Gesinde abschaffen.
Pferde und Wagen abschaffen. Einen Hund, eine Katze, das Federvieh abschaffen.
2) Durch einen Befehl aufhören machen, aufheben. Ein Gesetz, einen
Gebrauch, eine Gewohnheit abschaffen. Die vielen Feyertage sind in den meisten
Ländern abgeschaffet worden. Dieser Mißbrauch ist längst
abgeschaffet worden. So auch die Abschaffung.Anm. Die Sache, welche
abgeschaffet wird, wird in beyden Fällen als nachtheilig, wenigstens als
überflüssig voraus gesetzt; daher dieses Zeitwort allemahl einen
harten Nebenbegriff hat. In der ersten Bedeutung wird es im Hochdeutschen
außer den angeführten Fällen nicht leicht gebraucht. Allein in
Oberdeutschland bedeutet es überhaupt so viel, als sich einer Person
entledigen, und man sagt daselbst so wohl, einen Bettler abschaffen, einen mit
Ungestüm abschaffen, d. i. abweisen, als auch, einen aus der Gesellschaft
abschaffen. [
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