Absäugen
, verb. reg. act. 1) Zur Genüge säugen. Ein Kind
absäugen, es bis zur Sättigung säugen. 2) * Entwöhnen, im
Hochdeutschen ungewöhnlich. Als er ist abgeseuget vonsiner muter,
heißtes in einem alten Psalter von 1503. 3) Durch Säugen absondern,
besonders im Gartenbaue, einen Zweig eines Baumes, ohne ihn abzuschneiden, auf
einen andern Stamm pfropfen; welche Verrichtung auch absäugeln und
ablactiren genannt, und irrig mit dem Ablegen verwechselt wird. Daher die
Absäugung. [
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