Abreiben, verb. irreg. act. S. Reiben. 1) Durch Reiben wegschaffen. Den Roth abreiben, von dem Kleide reiben. Den Rost abreiben. Ingleichen durch Reiben gehörig reinigen, glätten. Die Kleider abreiben. Ein Gewehr mit Bimsstein, eine Fläche mit Schachtelhalm abreiben. 2) Durch Reiben abnützen. Die Schuhe abreiben. Das Geld reibt sich durch vieles Ausgeben ab. 3) Durch Reiben zur Vollkommenheit bringen. Die Farben abreiben, gehörig, zur Genüge reiben. Einen Wetzstein abreiben, ihm durch Reiben die gehörige Gestalt geben. So auch die Abreibung. [81-82] | |