Der Abraum
, des -es, plur. inusit. 1) Die Handlung des Abräumens,
doch nur in einigen wenigen Fällen. So bedeutet das Wort im Forstwesen, so
wohl die Abführung, des einem Käufer angewiesenen und gefälleten
Holzes, als auch die Abödung eines Waldes, d. i. die völlige
Ausrottung des Holzes mit Stamm und Wurzeln. 2) Was ab- oder weggeräumt
wird. So bezeichnet es im gemeinen Leben alles, was von einer Sache nach der
daran verrichteten Arbeit übrig bleibt, und weggeräumt wird.
Ingleichen im Forstwesen, die kleinen Äste und Zweige eines
gefälleten Baumes, welche nicht zu Lager- und Klafterholz taugen, und
welche an einigen Orten auch der Afterschlag, Abschlag, in der Schweiz das
Abholz, und in Sachsen der Schoppen, der Schuppenschlag genannt werden, von
Schopf, der Wipfel. Im Bergbaue, die Dammerde, welche eine Erzader, oder einen
Steinbruch bedecket, und abgeräumt werden muß. Im Bauwesen, den
Schutt u. s. f. [
81-82]