Abpressen
, verb. reg. act. 1) Durch Pressen absondern. 2) Zur Genüge
pressen, und daher aus der Presse nehmen, bey den Buchbindern. Ein Buch
abpressen. Bey den Strumpfwirkern bedeutet abpressen, die gemachten Maschen auf
den Nadeln des Stuhles vermittelst der Nadelpresse vereinigen. 3) Figürl.
durch Pressen, d. i. unerlaubte Zwangsmittel, von jemanden erhalten. Einem
Geld, seine Einwilligung, ein Geständniß abpressen. So auch die
Abpressung. [
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