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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Abpachten

, verb. reg. act. pachtweise von jemanden erhalten; im Gegensatze des verpachten. Einem ein Gut, dem Landesherren die Zölle abpachten. Daher der Abpachter, Fämin. die -inn, und die Abpachtung. [77-78]
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