Abordnen
, verb. reg. act. mit einem Befehle oder mit Vollmacht
abschicken. Einen Bevollmächtigten, einen Bothen abordnen. Ein
Abgeordneter, der von einem Höhern zwar mit Vollmacht, aber ohne einen
bestimmten öffentlichen Charakter abgeschicket worden, mit einem Lat.
Worte ein Deputirter. Vermuthlich mehr von dem Franz. Ordre, Befehl, als vom
Lat. ordo, Ordnung. Daher die Abordnung. [
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