Abnützen
, Abnutzen, verb. reg. act. 1) Bey den Rechtslehrern, als ein
Überbleibsel der Oberdeutschen Mundart, die Nutzung oder den Genuß
einer Sache haben, wie abnießen. Ein Gut abnützen. [
75-76] 2) Durch Gebrauch schlechter, unbrauchbarer machen,
besonders von Werkzeugen. Ein Messer abnützen. Der Stein nützt sich
durch langes Schleifen ab. Ein abgenütztes Beil. Bey den Bergleuten
abnießeln. Alle geschaffene Dinge werden durch die Zeit und den Gebrauch
abgenützt.
Ein Trinkgeschirr, das noch nicht abgenützt, Haged.
Daher die Abnützung in beyden Bedeutungen.Anm. Die
Oberdeutschen lieben in diesem Zeitworte das breite u, abnutzen, die
Obersachsen aber das rundere ü. Es wäre zu wünschen, daß
nutzen und nützen so unterschieden würden, wie trinken und
tränken, sinken und senken, und hundert andere, so daß nutzen das
Neutrum, nützen aber das Activum ausdrückte; alsdann würde
abnützen dem abnutzen in allen Fällen vorzuziehen seyn, weil es sich
schicklicher von dem Activo nützen, als von dem Neutro nutzen ableiten
lässet. Für Abnützung in der ersten Bedeutung findet man auch
Abnutz,
S. Haltaus h. v. [
77-78]