Abmiethen
, verb. reg. act. zur Miethe von jemanden nehmen, oder den
Gebrauch einer Sache von jemanden gegen einen gewissen Miethzins erhalten.
Einem ein Pferd, ein Haus, einen Garten, ein Zimmer abmiethen. Nieders.
abheuern. Daher die Abmiethung, ingleichen der Abmiether, Fämin. die
Abmietherinn, im Gegensatze des Vermiethers. [
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