Ablohnen
, verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben;
ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen.
Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Einen Gesellen ablohnen, bey
einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung. [
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