Ablehnen
, (mit dem tiefen e, verb. reg. act. 1) Eigentlich, einen
Körper von einem Orte weglehnen. Das Bret von der Wand ablehnen. 2)
Figürlich, mit Glimpf von sich abwenden. Einen Verdacht von sich ablehnen.
Einwürfe ablehnen, entkräften. Einen Antrag, eine Gevatterschaft,
eine Ehre ablehnen, auf eine glimpfliche Art ausschlagen. In den Kanzelleyen
ist davon das Beywort unablehnlich üblich, für unwiderleglich. In
Oberdeutschland wird dieses Zeitwort ableinen gesprochen und zuweilen auch
geschrieben, und an andern Orten findet man auch ablenden dafür:
Wann dann es Gott beliebt, die Stäbe zu verwenden, Kein
Rathschalg noch Gewalt vermag es abzulenden, Opitz.
Welches aber auch von lenken hergeleitet werden kann,
S. Haltaus v. Lenden. Das Hauptwort die Ablehnung ist am
meisten in der figürlichen Bedeutung üblich. [
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