Abläugnen
, verb. reg. act. 1) Durch Läugnen zu berauben, zu
bestreiten suchen. Einem eine Schuld, ein anvertrautes Gut abläugnen. 2)
Wider besseres Wissen verneinen. Einem alles Gute abläugnen. Er
schämte sich nicht, es mir abzuläugnen, zu läugnen, daß er
es gesagt, empfangen habe u. s. f. Daher die Abläugnung. [
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