Abkochen
, verb. reg. act. 1) Zur Gnüge kochen, gar kochen. Einen
Fisch abkochen. Abgekochtes Wasser, ein abgekochter Trank. Besonders gewisse
Speisen zum künftigen Gebrauche kochen. Milch, Fleisch abkochen. 2) Bey
den Färbern auch so viel als absieden, welches S. [
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