Abknicken
, verb. reg. act. 1) Einknicken und abbrechen. 2) Bey den
Jägern, von Genick, das Genick abstechen, welches bey dem Rothwilde mit
dem Genickfänger, bey dem Geflügel aber mit einer Feder geschiehet.
Eben daselbst wird es auch als ein Neutrum von dem Wilde gebraucht, wenn es im
Jagen todt niederfällt. [
59-60]