Abkleiden
, verb. reg. act. 1) + Die Kleider ablegen, auskleiden,
entkleiden. Sich abkleiden. 2) Mit einer Zwischenmauer oder einer Scheidewand
abtheilen. Ein Zimmer abkleiden. Kleid bedeutet in den ältesten Mundarten
alles, was die Härte der Witterung abhält, dasher wird es auch in
mehreren Fällen von Holzarbeiten gebraucht. So auch
Bekleiden. [
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